Wenn Sie berufsbedingt umziehen, ihr Arbeitgeber den Umzug angeordnet hat oder sie die Entfernung zu ihrem Arbeitsort wesentlich verkürzen ergeben sich nicht nur Vorteile aufgrund des geringen Arbeitsweges, sondern auch steuerliche Vorteile.
Alle Kosten die direkt oder auch indirekt mit dem Umzug in Verbindung stehen können Sie steuerlich geltend machen.
Vertragskündigung und Kaution
Wenn Sie sich für den Umzug in ein neues Heim entschieden haben, sollten sie zur Abwicklung ihren bestehenden Mietvertrag genau studieren.
Hierin sind genaue Angeben zu allen notwendigen Arbeiten, Schönheitsreparaturen, Rückbauten, etc. geregelt. Vergessen Sie in diesem Zusammenhang nicht die Kündigung ihres Mietvertrages. Je länger dieses gedauert hat, um so länger gestalten sich auch die Kündigungsfristen.
Falls Sie diese nicht einhalten können oder wollen versuchen Sie sich mit ihrem Vermieter zu einigen. Viele Eigentümer lassen sich hierbei auf Ausnahmeregelungen ein und ermöglichen ihnen einen rechtzeitigen Auszug. Hierbei ist aber unbedingt über die Verwendung der hinterlegten Kaution zu achten. Wenn entsprechende Vereinbarungen fehlen kann diese auch zur Deckung der ausfallenden Miete verwendet werden. Nach spätestens 6 Monaten muss ihnen aber ihr Vermieter die Kaution freigeben, bzw. auszahlen.
Wohnungsübergabe
Sorgen sie für eine vertragsgerechte Übergabe der alten Wohnräume. Hierfür benötigen sie mitunter eine längere Zeit. Alles was sie hierzu wissen müssen finden Sie in ihrem Mietvertrag.
Klauseln “wie übernommen” oder “besenrein” bescheren ihnen in der Regel nicht viele Umstände. Anders ist es jedoch wenn Klauseln wie “im bezugsfertigem Zustand” oder “renoviert” vermerkt sind. Hierbei sind dann umfangreichere Arbeiten notwendig, die sie rechtzeitig einleiten sollten. Achten Sie auch auf eventuelle Rückbauten von eingebrachten Installationen, wie Einbauschränken oder Fliesen. Wenn sie sich hierbei nicht vertraglich bei ihrem Vermieter abgesichert haben, werden sie einer Deinstallation nicht entgehen können.
Vereinbaren sie auch rechtzeitig einen Übergabetermin mit ihrem Vermieter, der unbedingt vor Vertragsende leigen sollte.
Ihre neuen Wohnräume
Wir können ihnen zwar einen geräumigen Teil der Arbeiten in ihren neuen Wohnräumen abnehmen, jedoch bedürfen bestimmte Installationen spezialisierte Handwerker.
Eine Erneuerung von Kabelleitungen, das Wechseln von Fenstern oder die Verlegung von Laminat lassen sich sehr einfach in den leeren Wohnräumen gestalten. Hier ist noch genügend Platz vorhanden und es sind keine zeitraubenden Umräumarbeiten notwendig.
Auch die evtl. Renovierung der neuen Räume, auf ihren Geschmack zugeschnitten, gestaltet sich ohne Möbel relativ einfach und nicht zeitintensiv. Wenn Sie hierzu Hilfe benötigen sprechen Sie uns an. Wir können ihnen hier gesondert ein Angebot erstellen.
Behördengänge
Beachten Sie auch unbedingt die anstehende Liste der evtl. anfallenden Arbeiten. Verschiedene Verträge sind zum Teil mit Kündigungsfristen versehen, die sie sich unbedingt notieren und einhalten sollten.
- Ummeldung des Telefonanschlusses (planen Sie hier mitunter 4 Wochen).
- Stellen Sie einen Nachsendeserviceantrag bei ihrer Postfiliale.
- Abmeldung am alten Wohnort und Anmeldung am neuen Wohnort (max. 14 Tage nach Umzug).
- Ummeldung ihres Kraftfahrzeuges bei der Zulassungsstelle.
- Abmeldung ihres Gas- und Stromanschlusses.
Folgende Firmen oder Behörden sollten ebenfalls ihre neuen Daten bekannt gegeben bekommen.
- Strom- und Gasversorger.
- Wasserversorger.
- Gebühreneinzugszentrale (GEZ).
- Banken, Bausparkassen und alle Versicherungen.
- Finanzamt.
- Strom- und Gasversorger.
- Krankenkasse.
- Arbeitgeber.
- Zeitungsverleger, bei denen sie sich abonniert haben.
Andere Behörden oder auch Geschäftspartner sollten sie über den Umzug informieren. Adressermittlungen weil man sie nicht mehr erreichen kann sind zumeist sehr teuer. Prüfen sie einfach ihre letzten Kontoauszüge um niemenden zu vergessen, bei dem Sie Verpflichtungen eingegangen sind.