1 Tag / 2 Schilder bis 20 Meter : 115,00 €, 1 Tag / 2 Schilder bis 25 Meter : 122,00 € zzgl. Genehmigung 10,00 € gegenüber 12,00 €, jeder weitere Tag 15,00 €
Wichtige Merkmale zur Stadt Mönchengladbach:
Für Mönchengladbach gibt es keine Besonderheiten. Der Postleitzahlenbereich von Mönchengladbach ist 41061 bis 41239.
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Sie ziehen demnächst um, möchten Ihren Dachboden entrümpeln oder planen einen Umbau? In fast allen Fällen werden Sie Parkflächen benötigen, wo Transporter, große Maschinen und Mulden Platz finden. Verlassen Sie sich auf keinen Fall aufs Schicksal. Setzen Sie von Anfang an auf ein Halteverbot. Stellt sich ein Fahrzeug in die Verbotszone, haben Sie das Recht, diesen kostenlos abschleppen zu lassen. Profitieren Sie von Ihren Rechten, in dem Sie sich solch eine Zone bestellen.
Wir helfen Ihnen beim beantragen der Umzugsschilder
Gerne übernehmen wir die bürokratischen Hürden für Sie. Wir beantragen die Genehmigung für die Halteverbotszone und stellen die Schilder fristgerecht auf. Abschleppen dürfen Sie Anrainer nur, wenn diese rechtzeitig über das Halteverbot informiert wurden. Nach Ablauf der Aktion holen wir die Umzugsschilder wieder ab. Viele Kunde fragen sich, wie lang die Zone sein soll. Es kommt darauf an, um welches Fahrzeug es sich handelt und welche Gegenstände Sie verladen. Möchten Sie eine 4 Meter lange Küchenplatte einladen, sollten Sie genügen Freiraum einplanen, um keine weiteren Fahrzeuge oder Hausmauern zu beschädigen. Baustellenfahrzeuge und Maschinen benötigen teilweise noch mehr Platz. Bei Unklarheiten informieren Sie sich über die notwendigen Freiflächen und machen Ihnen ein entsprechendes Angebot. Die generellen Preise sind: 115 Euro für 2 Schilder bis 20 Meter, 122 Euro für 2 Schilder bis 25 Meter. Hinzu kommen 10 Euro für die Genehmigung. Jeder weitere Tag kostet 15 Euro. Zu Mönchengladbach gehört der Postleitzahlenbereich 41061 bis 41239.
Benötigen Sie einzig Umzugsschilder für den Umzug?
Diese erhalten Sie ebenfalls bei uns. Wir helfen Ihnen zudem weiter, falls Sie eine Einfahrtgenehmigung in Kurzparkzonen oder Straßensperren benötigen. Beantragen Sie Ihr Halteverbot spätestens eine Woche vor dem geplanten Termin, um alles in die Wege zu leiten. Je früher Sie uns Bescheid geben, desto besser. Kontaktieren Sie uns und wir besprechen alles weitere persönlich.