Gerade Umzugsunternehmen arbeiten pro Stunde und es wäre schade, wenn die meiste Zeit dadurch verschwendet wird, in dem ein Parkplatz gesucht wird. Abgesehen davon, dass niemand schwere Kisten Kilometerweit schleppen möchte. Deswegen macht es Sinn, im Vorfeld ein Halteverbot in Berlin zu beantragen. Solche eine Absperrung gilt kurzfristig und erspart Ihnen jede Menge Ärger. Unterlassen Sie es, in zweiter Spur zu parken oder am Bürgersteig. Solche Aktionen sind mit enormen Mehrkosten und Strafen verbunden, die Sie vermeiden können. Setzen Sie direkt auf ein Halteverbot und Sie müssen sich am Tag des Umzugs um nichts mehr kümmern.
Eine Halteverbotszone ist normalerweise 15 Meter lang und ermöglicht dem LKW ein bequemes aus- und einparken. Zudem ist es einfacher, gewisse sperrige Dinge ins Auto zu laden, wenn hinten und vorne genügend Platz ist. Dies sollten Sie auch beachten, dass ein normaler Parkplatz hierfür meist nicht ausreicht. Auch, wenn immer Parkplätze frei sind, heißt das noch lange nicht, dass sperrige Möbel direkt in den LKW gelangen können. Sie müssen zudem beachten, dass es eine Gefahr darstellt, wenn schwere Dinge eingeladen werden und dabei andere Autos zerkratzen oder anderwärtig beschädigen. Mit einem Halteverbot sichern Sie sich doppelt und dreifach ab. Wichtig ist auch, dass Sie solch ein Verbot ebenfalls am Zielort anbringen. schließlich möchten Sie am Ende des Umzuges auch wieder alles in Ruhe ausräumen.
Spätestens 7 Tage vor dem Umzug muss ein Halteverbotsschild angebracht werden, um die Anrainer zu informieren. So haben andere Autofahrer die Möglichkeit, Ihr Auto rechtzeitig wegzuparken. Sollten jemand dieses Schild missachten, können Sie dieses Auto abschleppen lassen. Sie sind somit im Recht. Wichtig ist, dass Sie sich an die Fristen halten und die Schilder so aufgestellt werden, dass diese wahrnehmbar sind.
Wir helfen Ihnen, das Halteverbot in Berlin ohne Probleme über die Bühne zu bringen. Wir beantragen die Genehmigung und wir stellen auch die Schilder auf. Am Ende holen wir diese wieder ab und sorgen dafür, dass alles seinen gewohnten Lauf nimmt. Wenden Sie sich so früh wie möglich an uns, dass wir alles in Ruhe besprechen und planen können. Wir helfen Ihnen auch dann weiter, wenn Sie beispielsweise in einer Halteverbotszone wohnen oder einen Umzug in einer Fußgängerzone planen. Auch hier müssen Sondergenehmigungen beantragt werden. Gerne helfen wir Ihnen weiter.