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Ablauf Halteverbot

 

Ablauf einer Bestellung für eine Halteverbotszone

1. Sie Bestellen über unser Online-Bestellsystem eine Halteverbotszone zum gewünschten Tag und Uhrzeit.


2. Nach dem Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist, Beantragen wir Ihre Genehmigung zur Aufstellung der Halteverbotszone bei der jeweiligen Behörde.


3. Die Behörde braucht zur Erteilung einer Genehmigung von 3 Tage bis zu 3 Wochen. Daher ist es ratsam die Halteverbotszone rechtzeitig zu beantragen. 


4. Da die Erteilung einer Genehmigung nicht von uns abhängt können wir hierzu auch keine Gewährleistung übernehmen.


5. Wenn die Genehmigung erteilt und uns zugestellt wurde, durch die zuständige Behörde, Disponieren wir die Aufstellung der Halteverbotsschilder für Sie.


6. Sollte die Genehmigung rechtzeitig erteilt worden sein, geht die optimale Aufstellung wie folgt:
- die Schilder werden am 4. Tag vor Ihrer Gültigkeit aufgestellt.
- Die Schilder müssen 72 Stunden vor der Gültigkeit stehen.
- Bei der Berechnung der 72 Stunden wird der Gültigkeits- und der Aufstellungstag nicht mit berücksichtigt (daher der 4. Tag vor der Gültigkeit)
- Bei der Aufstellung wird durch uns eine Negativliste bzw. ein Aufstellprotokoll (je nach Bundesgebiet) erstellt.
- auf der Negativliste werden die Kenzeichen, mit Typ und Farbe, der Fahrzeuge aufgenommen, welche zum Zeitpunkt der Aufstellung in der gestellten Halteverbotszone geparkt haben.
- Sie erhalten von uns per Email die Genehmigung und die Negativliste (ggf. auch ein Aufstellprotokoll) zugeschickt.
- Diese Unterlagen führen Sie bitte am Gültigkeitstag mit sich, da diese im Falle eines Abschleppens benötigt werden.
- stehen nun am Gültigkeitstag Fahrzeuge in der Halteverbotszone, rufen Sie bitte die Polizei (oder auch die auf der Genehmigung angegebene Behörde) an.
- Wenn die Polizei oder auch das Ordnungsamt, vor Ort erscheint, wird sie nach der Genehmigung und der Negativliste fragen um diese einzusehen.
- Ist die Aufstellung rechtzeitig erfolgt können alle Fahrzeuge (auch die, die auf der Negativliste gelisteten) durch die Behörde abgeschleppt werden.
- Die Abschleppung erfolgt ohne Ausnahme nur durch die Polizei oder das Ordnungsamt.
- bei selbständigen Abschleppmaßnahmen tragen Sie die Kosten selber.


7. Können die Schilder nicht in der gesetzl. vorgeschriebenen Frist aufgestellt werden, da diese von Ihnen zu spät bestellt oder von der jeweiligen Behörde zu spät genehmigt 
wurden (Maßgabe hierzu ist das Datum auf der Genehmigung und auf der Negativliste), dürfen die auf der Negativliste verzeichneten Fahrzeuge (falls eines oder mehrere noch in der Halteverbotszone stehen sollten) nicht abgeschleppt werden. Ein Abschleppen dieser Fahrzeuge ist für Sie Kostenpflichtig.  Steht keines der auf der Negativliste verzeichneten Fahrzeuge in der Halteverbotszone, sondern andere, können diese ganz regulär von der Behörde abgeschleppt werden, da diese sich bewusst in eine bestehende Halteverbotszone gestellt haben.